Die gesetzlichen Krankenkassen ändern einige ihrer Regeln für Selbstständige ab dem 01.01.2018. Grundlage ist das Heil- und Hilfsmittelgesetz. Die wichtigste Änderung ist, dass anhand eines Steuerbescheides die Beiträge für das folgende Jahr nur vorläufig festgelegt sind, und zwar in Höhe von ca. 15.5 %* der Einkünfte. Nach dem nächsten Steuerbescheid wir der Beitrag für das vergangene Jahr wird nach den tatsächlichen Einkünften nachberechnet, man bekommt also Geld zurück oder zahlt nach. Die Mindestbemessungsgrenze liegt 2018 bei 2283,75 € monatlich.
Wer weniger verdient hat, ist ein Opfer der derzeitigen gesetzlichen Regelung, denn man ist gezwungen, im Normalfall ca. 15,5 % der Mindestbemessungsgrenze als Beitrag zu zahlen. Weniger zahlt man ausnahmsweise nur unter den Bedingungen eines Härtefalles: Eine Beitragsermäßigung kann nur erhalten, wer z.B. alleinstehend und ohne jedes Vermögen ist. Die allerallerniedrigste Bemessungsgrenze liegt dann bei 1522,50€.
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