Krankenkassenbeiträge der freiwillig gesetzlich Versicherten sind ab 2019 näher am realen Einkommen. Wurde bis Ende 2018 der Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung von einem willkürlich festgelegten Einkommen von ca. knapp 2300 € berechnet, liegt seit dem 01.01.2019 die unterste Berechnungsgrenze bei 1040 €.
Davon werden je nach Krankenkasse und freiwilliger Mitversicherung eines Krankengeldes ca. 15,7 % als Beitrag festgelegt, das sind ca. 163 € pro Monat.
Da die Krankenkasse auch die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung einzieht, summiert sich je nach Elternschaft der Beitrag auf ca. 195 € pro Monat an die Kranken- und Pflegeversicherung. Weiterlesen →
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